In den Erläuterungen der Entwicklung ist insbesondere darzustellen,
1. in welchen Punkten der Voranschlag vom mittelfristigen Haushaltsplan des Vorjahres wesentlich abweicht,
2. wie sich das Vermögen, das Nettovermögen, die Investitionszuschüsse und die Fremdmittel absolut und relativ zur Summe Aktiva/Passiva des Vermögenshaushalts (Bilanzsumme) in den dem laufenden Haushaltsjahr vorangegangenen drei Jahren entwickelt haben,
3. wie sich das Nettoergebnis des Gesamthaushalts und die Summe der Haushaltsrücklagen im laufenden Haushaltsjahr, im zu beschließenden Haushaltsjahr und in den folgenden vier Jahren entwickeln werden,
4. wie sich die inneren Darlehen voraussichtlich im laufenden Haushaltsjahr, im zu beschließenden Haushaltsjahr und in den folgenden vier Jahren entwickeln werden,
5. welche investiven Einzelvorhaben im zu beschließenden Haushaltsjahr geplant sind und welche Auswirkungen sich hieraus für die Haushalte der folgenden vier Jahre ergeben (§ 75 Abs. 7 letzter Satz GemO),
6. welcher Finanzbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen im zu beschließenden Haushaltsjahr entsteht und
7. die maximale Höhe der voraussichtlich für das zu beschließende Haushaltsjahr notwendigen Kassenstärker (§ 82 Abs. 2 GemO).
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