Die Dokumentation der automatisierten Verfahren muss für jede Verfahrensversion jedenfalls enthalten:
1. Aufgabenstellung und Programmier-/Anschaffungsauftrag,
2. Datensatzaufbau,
3. Verarbeitungsregeln (zB Steuerungsparameter, Tabelleneinstellungen) einschließlich Kontrollen, Abstimmungsverfahren und Fehlerbehandlung,
4. Datenausgabe,
5. Datensicherung,
6. verfügbare Applikationen,
7. Art, Inhalt und Umfang der durchgeführten Tests (einschließlich Testdaten, Testergebnisse und nachweisliche Verifikation der Testergebnisse durch ein anderes automatisiertes oder manuelles Verfahren),
8. die Anwendungsfreigabe (einschließlich Angabe der freigegebenen Version, Freigabedatum für neue oder geänderte Verfahren, Person(en), die die Freigabe autorisieren).
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