§ 36 Regelungen in der ADG
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Form und Einrichtung der Gebarungsabläufe sowie Art und Weise der Durchführung einzelner, wesentlicher Gebarungsabläufe sind in einer Beilage zur ADG zu regeln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023
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