§ 213 Außerkrafttreten
In Kraft seit 18. April 2019
Up-to-date
Nach Abschluss des Haushaltsjahres (Finanzjahres) für das Kalenderjahr 2019 tritt die Gemeindehaushaltsordnung 1977, LGBl. Nr. 22/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 94/2001, für die betreffende Gemeinde außer Kraft.
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