§ 195 Arten
In Kraft seit 18. April 2019
Up-to-date
Die Innenprüfung umfasst:
1. die Prüfung der sachlichen und der rechnerischen Richtigkeit (§§ 99 ff),
2. die Prüfung der Finanzbuchhaltung und
3. die Prüfung durch die Rechnungsleger.
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