§ 10 Regelungen über Vermögenswerte, Fremdmittel und Unterlagen
In Kraft seit 18. April 2019
Up-to-date
Zu den Vermögenswerten, Fremdmitteln und Unterlagen des Gemeindehaushalts sind in der ADG insbesondere zu regeln:
1. der Zu- und Abgang von Vermögenswerten,
2. die Verwaltung der Fremdmittel,
3. Ort der und Verantwortung für die Aufbewahrung von verbuchungsrelevanten Unterlagen des Gemeindehaushalts.
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