§ 3 § 3
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Zuordnung der in dieser Verordnung geregelten Stellen oder Stellengruppen zu den einzelnen Gehaltsklassen gemäß § 6 Abs. 1 Stmk. L-DBR ist in der Anlage 1 dargestellt. Dabei werden die jeweils hauptsächlich auszuführenden Aufgaben (Kernaufgaben) in der Spalte „Aufgaben“ aufgezählt.
Anl. 1 StEVO · StEVO · Steiermärkische Einreihungsverordnung – StEVO
Anl. 1
…Anlage 1 zu § 3 Gehaltsklasse 1 Stellengruppe Aufgaben Amtsbotin/Amtsbote Durchführen von Botengängen Hausarbeiterin/ Hausarbeiter Durchführen von einfachen manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, einfache Garten-arbeiten, teilweise Reinigungsarbeiten…
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