§ 1 § 1
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ausprägungen der Subfaktoren gemäß § 7 Abs. 1 und 2 Stmk. L-DBR sowie die Zuordnung von Stellen oder Stellengruppen zu den einzelnen Gehaltsklassen gemäß § 6 Abs. 1 Stmk. L-DBR.
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