(1) Die beabsichtigte Nutzung von Archivgut (§ 2 Abs. 1) ist in der Regel zwei Öffnungstage vor dem gewünschten Nutzungsdatum schriftlich (vor Ort, per Post, per Telefax oder online) zu beantragen. Dazu ist ein von der Leiterin/dem Leiter des Landesarchivs vor Ort und auf der Website des Landesarchivs aufzulegendes Formblatt zu verwenden.
(2) Im Benutzungsantrag sind anzugeben:
1. Familienname, Vorname (Organisation), Anschrift und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers,
2. Familienname, Vorname (Organisation) und Anschrift der Auftraggeberin/des Auftraggebers, beteiligter Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder beauftragter Personen,
3. das gewünschte Nutzungsdatum (Bereitstellungstag) und die relevante/n Archivsignatur/en,
4. das Nutzungsvorhaben (Thema) und der Nutzungszweck (privat, wissenschaftlich, amtlich).
(3) Im Falle der beabsichtigten Nutzung vor Ablauf der Schutzfrist gemäß § 13 Abs. 3 StAG sind weiters das wissenschaftliche Interesse oder die sonstigen besonders berücksichtungswürdigen Gründe der Antragstellerin/des Antragstellers genau zu bezeichnen.
(4) Der Benutzungsantrag ist zu unterfertigen und ein Identitätsnachweis zu erbringen (amtlicher Lichtbildausweis, Bürgerkarte, Handy-Signatur).
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