LandesrechtNiederösterreichVerordnungenRaumordnungsprogramm für das Schulwesen§ 4
In Kraft seit 01. Januar 2015
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Besondere Ziele sind:

1. die Schaffung bzw. Erhaltung 4klassiger Volksschulen für die 1. bis 4. Schulstufe, von denen jede einer Klasse entspricht;

2. die Auflassung der Volksschuloberstufe.

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