§ 7 § 7 Übermittlung an die Landesregierung
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
PZV
Gliederung
2. Abschnitt Flächenwidmungsplan § 5 Grundsätze der Erstellung
§ 7 § 7 Übermittlung an die Landesregierung
(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Flächenwidmungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die dem Flächenwidmungsplan zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 5) elektronisch zu übermitteln.
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