§ 6 §6Inhalt
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
(1) Der Flächenwidmungsplan ist im Maßstab 1:5.000 für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.
(2) Für die Darstellung des Flächenwidmungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen zu verwenden.
(3) Der Flächenwidmungsplan hat außer den Planzeichen folgende Eintragungen zu enthalten:
a) die Bezeichnung der Gemeinde,
b) den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,
c) die Legende der verwendeten Planzeichen,
d) das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der Flächenwidmungsplan beschlossen wurde und
e) den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden