§ 3 § 3 Übermittlung an die Landesregierung
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
PZV
Gliederung
1. Abschnitt Räumlicher Entwicklungsplan § 1 Grundsätze der Erstellung
§ 3 § 3 Übermittlung an die Landesregierung
(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene räumliche Entwicklungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.
(2) Gleichzeitig sind auch die der planlichen Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 1) elektronisch zu übermitteln.
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