Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
§ 7 PSA-V · PSA-V · Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
§ 7 Information und Unterweisung
…Schutzausrüstung, wenn solche festgelegt sind, 4. die Reinigung und Pflege, 5. die sachgerechte Entsorgung, 6. das Erkennen von die Schutzwirkung beeinträchtigenden Beschädigungen und Mängeln (Sichtprüfung vor der Verwendung), 7. Verhaltens- und Verfahrensregeln bei die Schutzwirkung beeinträchtigenden festgestellten Beschädigungen und Mängeln, 8. alle sonstigen Maßnahmen, die für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei Benutzung…
§ 6 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
…Gefahren. (9) An der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung sind jene Arbeitnehmer/innen, die persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen, zumindest in dem in § 13 ASchG vorgesehenen Ausmaß zu beteiligen. Nach Möglichkeit sind vor der Auswahl von Fuß- und Beinschutz, Augen- und Gesichtsschutz oder Gehörschutz Trageversuche mit den Sicherheitsvertrauenspersonen durchzuführen.…
§ 16 Schutzkleidung
…5. Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4, wie Bakterien, Viren oder sonstige Mikroorganismen, 6. Gefahren durch starke Verunreinigungen, 7. Gefahren durch ionisierende oder optische Strahlung, 8. Gefahr von Bissen oder sonstigen Verletzungen insbesondere durch Tiere, 9. Gefahren durch Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung, 10. Gefahren bei Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen…
§ 11 Gehörschutz
…1) Gehörschutz ist persönliche Schutzausrüstung zur Verringerung und zur Vermeidung der Einwirkung von Lärm auf das Gehör. (2) Bei der Bewertung von Gehörschutz sind insbesondere die Einflüsse der Arbeitsumgebung, wie Warnsignale, informationshaltige Arbeitsgeräusche, Ortung von Schallquellen, Sprachkommunikation, hohe…
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