§ 10 § 10Prüfung der Lagerbehälter und ölführenden Rohrleitungen
In Kraft seit 09. September 2009
Up-to-date
Für die Prüfung von Lagerbehältern und ölführenden Rohrleitungen gelten die Bestimmungen der §§ 12 bis 19 der Verordnung des Bundes über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sinngemäß.
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