§ 2 § 2Inkrafttreten
In Kraft seit 28. Februar 2020
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Sie ist auf Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020 und auf mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021 anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden