Art. 6
In Kraft seit 01. Januar 1999
Up-to-date
1. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.
(Anm: LGBl.Nr. 75/1995, 87/1997, 85/1998)
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