Vorwort
§ 1 § 1
Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt:
1. Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken.
2. Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.