Art. 3
In Kraft seit 01. März 1994
Up-to-date
3. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
1. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
2. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.
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