Oö. JVO 2024
Gliederung
10. Abschnitt Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen § 28 Inkrafttreten
Anl. 1
§ 1 Oö. JVO 2024 · Oö. JVO 2024 · Oö. Jagdverordnung 2024
§ 1 § 1Geschäftsordnung und Niederschrift
…1) Der Gemeindejagdvorstand hat seine Geschäfte gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Geschäftsordnung zu führen. (2) Niederschriften über die Sitzungen des Gemeindejagdvorstands sind nach dem…
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