§ 29 § 29Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Oktober 2020
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 11. März 1996 über die Errichtung, den Betrieb sowie über die zur Sicherung einer fachgerechten Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen erforderlichen sonstigen Voraussetzungen (Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung), LGBl. Nr. 29/1996, außer Kraft.
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