§ 10 § 10Aufgabenbereiche, Personal
In Kraft seit 01. Oktober 2020
Up-to-date
Der Heimträger oder in dessen Auftrag die Leitung des jeweiligen Heimes hat die Aufgaben und Befugnisse der jeweiligen Gruppen des Heimpersonals, insbesondere Bestimmungen über die Verschwiegenheit und das Verbot der Geschenkannahme, zu regeln.
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