Der Gemeindevoranschlag ist in folgender Reihenfolge zu ordnen:
1. Informationen gemäß § 8 Abs. 4;
2. Vorbericht gemäß § 10;
3. Nachweis über die laufende Geschäftstätigkeit;
4. Nachweis über das nachhaltige Haushaltsgleichgewicht;
5. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag im Gesamthaushalt auf der MVAG-Ebene 2 ohne die internen Vergütungen (bereinigt);
6. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag im Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;
7. Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag für die Bereichsbudgets auf MVAG-Ebene 2 mit den internen Vergütungen;
8. Detailnachweis auf Kontenebene;
9. Nachweis über die Investitionstätigkeit;
10. Nachweise gemäß VRV 2015 in der dort angeführten ziffernmäßigen Reihenfolge;
11. übrige Nachweise gemäß § 8 Abs. 2 Z 3 bis 5 und 8;
12. die Wirtschaftspläne gemäß § 8 Abs. 1 Z 5.
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