Der Lagebericht hat zumindest folgende Informationen und Erläuterungen in der folgenden Reihenfolge zu enthalten:
1. die Entwicklung der liquiden Mittel (inklusive allfälliger Kassenkredite), wobei die Zahlungsmittelreserven gesondert anzuführen sind;
2. die Entwicklung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit sowie die Entwicklung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts;
3. die Entwicklung des Nettoergebnisses vor Entnahmen von bzw. Zuweisungen an Haushaltsrücklagen;
4. die Entwicklung des Nettovermögens;
5. die Entwicklung der langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten;
6. die eingetretenen und die voraussichtlichen Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (zB Erträge, Betriebskosten, Personalaufwand, Finanzierungsfolgekosten);
7. die Beschreibung wesentlicher finanzieller Auswirkungen, welche weder im aktuell zu erstellenden Rechnungsabschluss noch im geltenden Gemeindevoranschlag und im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan enthalten sind;
8. die Beschreibung allfälliger Auswirkungen der Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres auf das laufende Haushaltsjahr bzw. den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan verbunden mit dem Vorschlag entsprechender Maßnahmen;
9. die Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen), die sich in den folgenden Haushaltsjahren auf den Gemeindehaushalt auswirken können, wobei diese möglichst auch wertmäßig abzugrenzen sind - zudem sind Möglichkeiten zur Abfederung allfälliger negativer Auswirkungen aufzuzeigen.
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