LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Gemeindehaushaltsordnung§ 26

§ 26§ 26Kassenstunden

In Kraft seit 30. August 2019
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Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können.

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