Der Vorbericht hat für den Zeitraum der Veranschlagung und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zumindest folgende Informationen und Erläuterungen in der folgenden Reihenfolge zu enthalten:
1. die voraussichtliche Entwicklung der liquiden Mittel, wobei die Zahlungsmittelreserven gesondert anzuführen sind;
2. den voraussichtlichen Bedarf an Kassenkrediten;
3. die Entwicklung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit sowie die Entwicklung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts;
4. die voraussichtliche Entwicklung des Nettoergebnisses vor Entnahmen von bzw. Zuweisungen an Haushaltsrücklagen;
5. die voraussichtliche Entwicklung der langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten;
6. die voraussichtlichen Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (Erträge, Betriebskosten, Personalaufwand, Finanzierungskosten udgl.);
7. die Beschreibung wesentlicher Auswirkungen aus Entscheidungen vergangener Haushaltsjahre, welche erst im Zeitraum der Veranschlagung und Finanzplanung wirksam werden, soweit sie nicht bereits Bestandteil der Z 1 bis 6 sind;
8. die Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen), die sich in den folgenden Haushaltsjahren auf den Gemeindehaushalt auswirken können, wobei diese möglichst auch wertmäßig abzugrenzen sind - zudem sind Möglichkeiten zur Abfederung allfälliger negativer Auswirkungen aufzuzeigen;
9. die Änderungen im Dienstpostenplan und ihre finanziellen Auswirkungen.
(Anm: LGBl. Nr. 16/2020)
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