§ 7
In Kraft seit 01. Oktober 2009
Up-to-date
§ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Die herkömmlichen Dienstausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit im Besitz der bzw. des Landesbediensteten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden