§ 9 § 9Modul 1 – Einführung
In Kraft seit 01. März 2015
Up-to-date
(1) Abweichend von § 3 Abs. 3 und 4 ist die Teilnahme am Einführungstag für alle Bediensteten innerhalb des ersten Jahres ab Dienstantritt bei der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG verpflichtend. Der Einführungstag hat in den einzelnen Betrieben der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG zumindest zweimal jährlich stattzufinden.
(2) Abweichend von § 3 Abs. 2 sind die Inhalte des Moduls 1:
1. Wesentliche Informationen über die gespag und das Land Oberösterreich;
2. Grundzüge des Dienstrechts;
3. Informationen über die Dienstnehmervertretung.
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