Oö. DAV 2015
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Allgemeines; Anwendungsbereich
§ 3 § 3 Modul 1 - Wissenswertes zum Landesdienst
(1) Das Modul 1 besteht aus mehreren Lerninhalten, die über eine digitale Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.
(2) Inhalte des Moduls 1 sind insbesondere:
1. Grundlegendes Wissen über den Dienstgeber Land Oberösterreich (Behördenaufbau, -strukturen, -abläufe und wesentliche Rahmenbedingungen);
2. dienstrechtliche Grundlagen einschließlich Gleichbehandlung und Besoldungsrecht.
(3) Das Modul 1 soll innerhalb der ersten vier Monate ab Aufnahme in den oö. Landesdienst absolviert werden.
(Anm: LGBl.Nr. 66/2026)
§ 9 Oö. DAV 2015 · Oö. DAV 2015 · Oö. Dienstausbildungsverordnung 2015
§ 9 § 9 Modul 1 – Einführung
…1) Abweichend von § 3 Abs. 3 ist die Teilnahme am Einführungstag für alle Bediensteten innerhalb des ersten Jahres ab Dienstantritt bei der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH verpflichtend. Der Einführungstag…
Rückverweise