§ 13 § 13Geltung der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
In Kraft seit 01. April 2017
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Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V) gilt mit Ausnahme von § 17 als Verordnung zu § 56 Abs. 5 Oö. BSG 2017.
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