§ 10 § 10Geltung der Nadelstichverordnung
In Kraft seit 01. April 2017
Up-to-date
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung - NastV) gilt mit Ausnahme von § 7 Abs. 2 und 3 als Verordnung zu § 56 Oö. BSG 2017.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden