(1) Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Sinne des § 12 Abs. 1 des NÖ Antidiskriminierungsgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017, wird die DIN EN 301549 V3.2.1 (2021-03), Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, für verbindlich erklärt.
(2) Die DIN EN 301549 V3.2.1 (2021-03) wird für die Dauer ihrer Geltung beim Amt der NÖ Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018) zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
(3) Die DIN EN 301549 V3.2.1 (2021-03) kann bei Austrian Standards International, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden