(1) Im Falle der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation gegeben, wenn die effektive Populationsgröße der der Zuchtorganisation gemäß Abs. 2 zur Verfügung stehenden Zuchtpopulation nach der Formel
N e = 4N w N m /(N w +N m )
mindestens den
Wert 10
erreicht.
(2) Der Berechnung der effektiven Populationsgröße sind unter der Annahme, dass die Tiere nicht miteinander verwandt sind, zu Grunde zu legen als:
1. N w : die Anzahl der paarungsfähigen weiblichen Tiere der Hauptabteilung und
2. N m : die Anzahl der paarungsfähigen männlichen Tiere der Hauptabteilung und männliche Tiere im Umfang der züchterischen Anbindung gemäß § 5 Abs. 3, höchstens jedoch bis zur Anzahl der weiblichen Tiere gemäß Z 1.
Tiere gemäß § 5 Abs. 2 Z 2
sind dabei mit dem
Kehrwert der Anzahl der Zuchtbücher
, in die sie eingetragen sind, zu berücksichtigen.
(3) Im Falle der Kreuzungszucht von Schweinen sind die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Populationsgröße der einzelnen Ausgangs- bzw. Hybridlinien den in Abs. 1 genannten Wert erreichen muss.
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