§ 15 § 15
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
In Übereinstimmung mit dem Zuchtziel (§ 6) und der Zuchtpopulation (§ 5) hat die Zuchtorganisation für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:
1. Selektionsstufen und deren Abfolge,
2. Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen,
3. tierzuchtfachliche Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden