§ 2 § 2
In Kraft seit 03. September 2024
Up-to-date
Das Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von Zonen, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglicht, um die Ziele des NÖ Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 zu erreichen.
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