§ 7 § 7
In Kraft seit 01. November 2017
Up-to-date
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Mindestausstattung und die Mindestanforderungen im Rettungsdienst, LGBl. 9430/2, außer Kraft.
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