(1) Die Leitstelle ist eine Einrichtung, die rettungsdienstliche Notrufe entgegen nimmt.
(2) Die Leitstelle muss über folgende technische Ausrüstung verfügen:
1. Telefoneinrichtung, welche zur Entgegennahme und Abwicklung von Notrufen und Anforderungen von Rettungs- und Krankentransporten geeignet ist,
2. TETRA-Funkanbindung und ein digitales Pager-Alarmierungssystem,
3. Gesprächsaufzeichnung der in Z 1 und Z 2 angeführten Kommunikationseinrichtungen mit der Möglichkeit, diese Gespräche drei Jahre aufzubewahren,
4. Geografisches und EDV-gestütztes Informations-, Dokumentations- und Alarmierungssystem und
5. Notstromversorgung der in Z 1 bis Z 4 angeführten Anlagen.
(3) In jeder Alarmierungsleitstelle müssen mindestens zwei Personen, die beide in Arbeitsbereitschaft ausschließlich für die Entgegennahme von Notrufen bzw. Disponierung von Notfällen stehen, rund um die Uhr Dienst versehen.
(4) Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen in der Leitstelle beschäftigte Personen, die einen Notruf entgegen nehmen, eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 Stunden Theorie und 100 Stunden Praxis erhalten haben, die sie in die Lage versetzt, Notrufabfragen mittels AMPDS (Advanced Medical Priority Dispatch System) strukturiert durchzuführen.
(5) Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen die in der Leitstelle beschäftigten Personen, die einen Notfall disponieren, eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von mindestens 32 Stunden Theorie und 300 Stunden Praxis absolviert haben, welche sie in die Lage versetzt, einen Notfall zu disponieren, die notwendigen Einsatzkräfte zu alarmieren und die technischen Anlagen zu bedienen.
(6) Pro Kalenderjahr müssen die in der Leitstelle beschäftigten Personen, die einen Notruf entgegen nehmen oder einen Notruf disponieren, eine fachbezogene Fortbildung im Ausmaß von 24 Stunden absolvieren.
(7) Die Leitstelle erstellt die Alarmierungsabläufe und die Alarm- und Ausrückordnung, wobei das Einvernehmen mit den anerkannten Rettungsorganisationen herzustellen ist, und stellt diese sowie alle erforderlichen aktuellen Informationen den anerkannten Rettungsorganisationen im Internet zur Verfügung.
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