(1) In Ergänzung zu den Vorgaben der VRV 2015 ist ein Nachweis über alle Detailkonten zu den lang- und kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten zu erstellen, der die Bestandteile gemäß dem Muster Beilage 3 zu enthalten hat und ist dieser dem Rechnungsabschluss anzuschließen. Dieser ist ansteigend nach Ansätzen entsprechend der folgenden Ziffern zu gliedern:
1. Detailkonto (inklusive Ansatz) der Entstehung von Forderungen oder Verbindlichkeiten
2. Bezeichnung
3. Projektcode
4. Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015 (MVAG)
5. Forderungen
6. Verbindlichkeiten
Die Ziffern 5 und 6 sind jeweils in die Bereiche „Anfangsstand [Stand 31. 12 (t-1)]“ und „Endstand [Stand 31.12. (t)]“ zu untergliedern.
(2) Für die Detailkonten sind Zwischensummen nach folgenden Kriterien zu bilden:
1. Zusammengefasste Teilsumme aus operativer Gebarung, investiver Gebarung (mit Projektcode 2), Finanzierungsgebarung (ohne Projektcode 1)
2. Zusammengefasste Teilsumme investive Gebarung (mit Projektcode 1) und Finanzierungsgebarung (mit Projektcode 1)
3. Teilsumme nicht voranschlagswirksame Gebarung inklusive jenem Teil von Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Zahlung entsprechend Anlage 3b der VRV 2015 auf MVAG 4 zuzuordnen sind.
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