(1) Der Voranschlag hat neben den Bestandteilen und Anlagen der VRV 2015 folgende Beilagen zu enthalten:
- Vorbericht
- mittelfristiger Finanzplan
- Haushaltspotenzial (Beilage 1)
- Investitionsnachweis (Beilage 2a, Muster)
- Bericht über mehrjährige Investitionstätigkeiten (falls zutreffend, siehe Beilage 2b, Muster)
- erweiterte Nutzungsdauertabelle (Beilage 5, Muster)
Zusätzlich zu diesen Beilagen hat der Gemeinderat einen Beschluss über den Gesamtbetrag der Darlehen sowie den Gesamtbetrag von Zahlungsverpflichtungen gemäß § 73 Abs. 3 lit. c NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, zu fassen.
(2) Der Rechnungsabschluss hat neben den Bestandteilen und Anlagen der VRV 2015 folgende Beilagen zu enthalten:
- Vorbericht
- Nachweis über das Haushaltspotenzial (Beilage 1);
- Investitionsnachweis (Beilage 2a, Muster);
- Bericht über mehrjährige Investitionstätigkeiten (Beilage 2b, Muster);
- Nachweis über Forderungen und Verbindlichkeiten (Beilage 3, Muster);
- Kassenabschluss (Liquide Mittel, Beilage 4, Muster);
- erweiterte Nutzungsdauertabelle (Beilage 5, Muster).
Ferner die weiteren Beilagen nach § 83 Abs. 2 Z 3 bis 5 sowie Z 9 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000.
(3) Die Beilagen mit dem Zusatz „Muster“ haben nur die darin vorgegebenen Gliederungsmerkmale zu enthalten, sind aber im Gegensatz zu den Beilagen ohne den Zusatz „Muster“ nicht an eine bestimmte Form gebunden.
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