NÖ BTV 2014
Gliederung
Teil IV Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt E Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln
§ 28 § 28
Die Überprüfung hat nach den Regeln der Technik zu erfolgen. Wenn deren Anwendung nicht möglich ist, ist dies im Prüfbericht zu vermerken und zu begründen.
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