§ 8 § 8
In Kraft seit 07. Februar 2014
Up-to-date
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/32/EU des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, ABl. 2010 Nr. L 134, S. 66, umgesetzt.
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