In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
§ 1 § 1 — MStV Gesundheit und Sozialbetreuung
(1) Die Modellfunktion Geschäftsführende Oberärzte – GOA umfasst den Einsatz im Management, die Steuerung und wirtschaftliche Führung des Bereiches, die Vertretung der Krankenhausdirektoren in Angelegenheiten der Patientenversorgung, die Vertretung der Primarärzte sowie den umfassenden Einsatz in der medizinischen Fachdisziplin.
(2) Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:
| GOA | Geschäftsführende Oberärzte |
Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 1 festgelegt.
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