§ 4 Aufgabenbereich
In Kraft seit 02. März 2017
Up-to-date
Die Aufgaben der Vollversammlung sind:
1. Wahl der Vorstandsmitglieder (Ersatzmitglieder) und der beiden Rechnungsprüfer;
2. Genehmigung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses;
3. (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2017)
4. Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Tourismusstrategien für ihren örtlichen Wirkungsbereich unter Berücksichtigung der Strategien des Landes;
5. Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Tourismuswirtschaft;
6. Beschlussfassung über die Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern in den Tourismusverband;
7. Zusammenschluss mit einem Tourismusverband;
8. Beschlussfassung über den Antrag auf Auflösung des Tourismusverbands.
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