§ 27 Auskunftspflicht
In Kraft seit 31. März 2015
Up-to-date
Der Tourismusverband ist verpflichtet, die von der Landesregierung im einzelnen Fall verlangten Auskünfte zu erteilen. Insbesondere kann die Landesregierung die Mitteilung von Beschlüssen der Kollegialorgane des Tourismusverbands unter Vorlage der Unterlagen über deren Zustandekommen verlangen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden