(1) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
1. ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Abgabe der Stimme verwendet wurde oder
2. der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Wählergruppe der Wähler wählen wollte, oder
3. überhaupt keine Wählergruppe angezeichnet wurde oder
4. zwei oder mehrere Wählergruppen oder
5. eine Liste angezeichnet wurde, die nur eine Listennummer, aber keine Wählergruppenbezeichnung enthält, oder
6. aus dem vom Wähler angebrachten Zeichen oder der sonstigen Kennzeichnung nicht unzweideutig hervorgeht, welche Wählergruppe er wählen wollte.
(2) Leere Wahlkuverts zählen als ungültige Stimmzettel. Enthält ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel für die Landeskammerwahl bzw. für die Bezirkskammerwahl, die auf verschiedene Wählergruppen lauten, so zählen sie, wenn sich ihre Ungültigkeit nicht schon aus anderen Gründen ergibt, als ein ungültiger Stimmzettel für die betreffende Kammerwahl.
(3) Worte oder Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der Wählergruppe angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der vorangeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des amtlichen Stimmzettels nicht.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2020
Rückverweise
LWK-WO · Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005
§ 88 Inkrafttreten von Novellen
…§ 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 erster Satz sowie die Einfügung der Wortfolge in § 18 Abs. 1 Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag…
§ 54 Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
…die gewählte Wählergruppe ergibt oder 3. neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel die übrigen amtlichen Stimmzettel entweder unausgefüllt sind oder ihre Gültigkeit gemäß § 55 Abs. 3 nicht beeinträchtigt ist. (2) Sonstige nicht amtliche Stimmzettel, die sich neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel im Wahlkuvert befinden, beeinträchtigen die Gültigkeit…