Die Ausschreibung der Wahl, die den Wahltag zu nennen hat, ist in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ und an den Amtstafeln der Gemeinden zu verlautbaren. Der Tag der Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ gilt als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2020
Rückverweise
LWK-WO · Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005
§ 88 Inkrafttreten von Novellen
…1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 erster Satz sowie die Einfügung der Wortfolge in § 18 Abs. 1 Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag…
§ 18 Wahlrecht
…1) Wahlberechtigt sind alle in § 4 des Landwirtschaftskammergesetzes angeführten natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sowie unter der Voraussetzung, dass…