(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Pflegegebührenverordnung), LGBl. für Wien Nr. 48/2024, außer Kraft.
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