(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten, LGBl. für Wien Nr. 47/2023 außer Kraft.
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