(1) Jedem Mitglied des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates, im Vertretungsfall dessen Ersatzmitglied, gebührt für jeden Kalendertag, an dem es an einer Sitzung teilnimmt, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2) Jedes Mitglied (Ersatzmitglied) hat weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften der Stadt Wien.
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