(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen), LGBl. für Wien Nr. 46/2023, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise